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Christ-„Fontis“ erhält  „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“

unter der Zulassungsnummer  Z-83.3-10 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin der Wasserrückgewinnungsanlage Fontis in drei Baugrößen die Zulassung erteilt.

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Die Zulassung verknüpft öffentlich rechtliche Anforderungen des Baurechts mit denen des Wasserrechts.
Mit der Zulassung ist die Verwendbarkeit einer Abwasserbehandlungsanlage nachgewiesen und bedarf somit keiner Einzelprüfung mehr.

Die Fontis arbeitet mit weitestgehender Kreislaufführung der Abwässer aus der maschinellen Fahrzeugwäsche und erfüllt die Anforderungen der Abwasserverordnung des Anhang 49.
Unter anderem werden hierbei die Werte für Kohlenwasserstoffe von 20 mg/l eingehalten.
Das anfallende Überschusswasser ist zur Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsanlagen bestimmt.

Die Fontis behandelt Abwasser aus der maschinellen Fahrzeugwäsche (Ober- und Unterbodenwäsche) von PKW und Bussen aus Portalwaschanlagen oder auch Waschstraßen.
Die Verwendung in Kombination mit einer manuellen Vorreinigung durch ein HD-Gerät ist ebenfalls möglich.

Die Vorteile der Zulassung:

· Ein vereinfachtes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren 
  bei den unteren Wasserbehörden

· Bei Neubauten Wegfall des Koaleszenzabscheiders und
  dadurch hohe Kostenersparnis.

· Gesicherter Betriebsablauf durch hohe Qualitätsvorgaben
  des Herstellers.

Weitere Informationen zu den Produkten und zur Firma unter
Otto Christ AG, Wash Systems, Postfach 12 54, 87682 Memmingen,
Tel. 0 83 31/857-0, Fax 0 83 31/857-493,
www.christ-ag.com,
vertrieb@christ-ag.com

Weitere PR-Infos unter www.christ-ag.com, Bereich PR-Infos




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