Öffentliches Verfahrensverzeichnis (§4g und §4e BDSG)

Öffentliches Verfahrensverzeichnis für die Otto Christ AG

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Angaben jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat:

  • 1. Name der verantwortlichen Stelle:
    Otto Christ AG
     
  • 2. Mitglieder des Vorstands:
    Otto Christ jun. (Vorsitzender)
    Alexander Christ
    Engelbert Haggenmüller
    Markus Christ
     
    Vorsitzender des Aufsichtsrats: Otto Christ
     
    Die Otto Christ AG ist im Handelsregister des Amtsgericht Memmingen unter der Nr. HRB 9100 eingetragen.
    Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Otto Christ AG ist DE 180 012 016
     
    Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
    Herr Gerd Holzner

 

  • 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
    Otto Christ AG
    Memminger Str. 51
    87734 Benningen
     
    Telefon: +49-8331-857-0
    Fax: +49-8331-857-185
    E-Mail: EDV@christ-ag.com
     
  • 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
    Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Autowaschanlagen aller Art, sowie deren Zubehör. Hierzu kommt noch der Direktvertrieb.
     
  • 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
    Kundendaten, Daten von Lieferanten und ggf. von Interessenten, Daten von Geschäftspartnern, Dienstleistern und Mitarbeitern, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
     
  • 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
    Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden), Interne Abteilungen sowie Konzerntöchter, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalabteilung, Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Werbung), Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG
     
  • 7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
     
  • 8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
    Eine Datenübermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant

Otto Christ AG
Marco Bisle
Beauftragter für den Datenschutz